Auch wenn das OR eine relativ ausführliche Regelung für den Werkvertrag enthält, so wird in der Baupraxis doch in den allermeisten Fällen die Norm SIA 118 als massgebliche Grundlage für den Bauwerkvertrag gewählt. Es erstaunt dabei doch einigermassen, dass diese Norm SIA 118 häufig vereinbart wird, ohne das deren Inhalt im Einzelnen bekannt ist. Dies gilt übrigens nicht nur für den oftmals weniger baukundigen Bauherrn, sondern in vielen Fällen auch für den Architekt, den Bauunternehmer und den Bauhandwerker.
Norm SIA 118 – keine Rechtsnorm, sondern allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)
Die SIA-Normen und ganz im Besonderen die Norm SIA 118 wird insbesondere von vielen Bauherrn als Gesetzesnorm angesehen, obwohl sie dies ganz klar nicht ist. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Vertragsbestimmungen.
[ad name=“adsense“]Doch was bedeutet diese Tatsache nun? Dies bedeutet, dass die Norm SIA 118 weder per se Teil eines Bauvertrages ist, noch dass sie völlig unverändert übernommen werden müsste. Die Parteien müssen also grundsätzlich nicht unbedingt die gesamte Norm SIA 118 für anwendbar erklären, sondern können durchaus auch blosse Teile oder einzelne Bestimmungen übernehmen – und diese auch nach Belieben abändern.
Norm SIA 118 Online nicht frei erhältlich
Eine weitere – doch eher unangenehme – Folge davon, dass die Norm SIA 118 – übrigens wie alle weiteren SIA-Normen auch – eben eine «private» Norm ist, ist die Tatsache, dass Sie die Norm SIA 118 online nicht frei herunterladen oder anschauen können. Sie muss vielmehr beim SIA bezogen und relativ teuer bezahlt werden.