Dieser Beitrag enthält eine Übersicht über die im Regelfall zu erwartenden Verwaltungssanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts und auf Autostrassen. Beachten Sie, dass besondere Umstände im Einzelfall (z.B. schlechtes Wetter, Baustelle oder verschuldenserhöhende Umstände etc.) im Einzelfall durchaus auch zu schwereren Sanktionen führen können.
Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts bis 20 km/h – Kein Fahrausweisentzug und keine Verwarnung
Falls Sie ausserorts oder auf der Autostrasse bis höchstens 20 km/h zu schnell gefahren sind, haben Sie in aller Regel nichts zu befürchten, das heisst es findet kein Fahrausweisentzug und auch keine Verwarnung statt. Selbstverständlich zahlen Sie aber die fällige Geschwindigkeitsbusse.
Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts zwischen 21 und 25 km/h – Verwarnung
[ad name=“adsense“]Sind Sie ausserorts oder auf der Autostrasse zwischen 21 bis 25 km/h zu schnell gefahren, führt dies, sofern Ihnen in den vergangenen zwei Jahren der Führerausweis nicht entzogen wurde und auch keine andere Administrativmassnahme verfügt worden ist (das heisst konkret, falls Sie nicht bereits einmal verwarnt worden sind), zur blossen Verwarnung nach Art. 16a Abs. 3 SVG, das heisst, Sie behalten auch hier Ihren Fahrausweis.
Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts zwischen 26 und 29 km/h – Fahrausweisentzug (mind. 1 Monat)
Sind Sie ausserorts oder auf der Autostrasse mehr als 25 km/h zu schnell gefahren, müssen Sie nun in jedem Fall mit dem Fahrausweisentzug rechnen. Es handelt sich bis zu einer Überschreitung von 29 km/h allerdings in der Regel (das heisst: Falls nicht noch erschwerende Umstände vorliegen) noch um eine mittelschwere Verkehrsregelverletzung nach Art. 16b Abs. 2 SVG. Das bedeutet, dass Sie, falls Sie nicht Wiederholungstäter sind, mit einem Fahrausweisentzug von mindestens einem Monat rechnen müssen.[ad name=“StrassenverkehrsrechtPraxis“]
Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts ab 30 km/h – Fahrausweisentzug (mind. 3 Monate)
Sind Sie ausserorts oder auf der Autostrasse 30 km/h oder mehr zu schnell gefahren, so müssen Sie mit einem Fahrausweisentzug von mindestens 3 Monaten rechnen, da Sie eine schwere Verkehrsregelverletzung nach Art. 16c Abs. 2 SVG begangen haben.
Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahneinfahrten und Autobahnausfahrten
Diese Regeln gelten gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BGE 128 II 131 oder den Grundsatzentscheid BGE 124 II 259 [in französischer Sprache]) auch auf Autobahnausfahrten.