Dieser Beitrag enthält eine Übersicht über die im Regelfall zu erwartenden Verwaltungssanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn. Beachten Sie, dass besondere Umstände im Einzelfall (z.B. schlechtes Wetter, Baustelle oder verschuldenserhöhende Umstände etc.) im Einzelfall durchaus auch zu schwereren Sanktionen führen können.
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn bis 25 km/h – Kein Fahrausweisentzug und keine Verwarnung
Falls Sie auf der Autobahn bis höchstens 25 km/h zu schnell gefahren sind, haben Sie in aller Regel nichts zu befürchten, das heisst es findet kein Fahrausweisentzug und auch keine Verwarnung statt. Selbstverständlich zahlen Sie aber die fällige Geschwindigkeitsbusse.
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn zwischen 26 und 30 km/h – Verwarnung
[ad name=“adsense“]Sind Sie auf der Autobahn zwischen 26 bis 30 km/h zu schnell gefahren, führt dies, sofern Ihnen in den vergangenen zwei Jahren der Führerausweis nicht entzogen wurde und auch keine andere Administrativmassnahme verfügt worden ist (das heisst konkret, falls Sie nicht bereits einmal verwarnt worden sind), zur blossen Verwarnung nach Art. 16a Abs. 3 SVG, das heisst, Sie behalten auch hier Ihren Fahrausweis.
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn zwischen 31 und 34 km/h – Fahrausweisentzug (mind. 1 Monat)
Sind Sie auf der Autobahn mehr als 30 km/h zu schnell gefahren, müssen Sie nun in jedem Fall mit dem Fahrausweisentzug rechnen. Es handelt sich bis zu einer Überschreitung von 34 km/h allerdings in der Regel (das heisst: Falls nicht noch erschwerende Umstände vorliegen) noch um eine mittelschwere Verkehrsregelverletzung nach Art. 16b Abs. 2 SVG. Das bedeutet, dass Sie, falls Sie nicht Wiederholungstäter sind, mit einem Fahrausweisentzug von mindestens einem Monat rechnen müssen.[ad name=“StrassenverkehrsrechtPraxis“]
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn ab 35 km/h – Fahrausweisentzug (mind. 3 Monate)
Sind Sie auf der Autobahn 35 km/h oder mehr zu schnell gefahren, so müssen Sie mit einem Fahrausweisentzug von mindestens 3 Monaten rechnen, da Sie eine schwere Verkehrsregelverletzung nach Art. 16c Abs. 2 SVG begangen haben.
Exkurs – Fallbeispiele zum Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit in einer Autobahnbaustelle
Das Obergericht des Kantons Thurgau hatte im Jahre 2001 einen Fall zu beurteilen, in welchem der Autofahrer auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h in einer Baustelle unterwegs war. Er wurde der groben Verletzung von Verkehrsregeln für schuldig befunden, obwohl die Sicht gut war. Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil abgewiesen. Einen entsprechenden Fall hatte das Bundesgericht auch im Jahr 2006 zu beurteilen (Urteil 6A.65/2005). Die Erwägungen des Bundesgerichts lauteten wie folgt:
Der Beschwerdeführer hat die signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 34 km/h überschritten. Wegen einer Baustelle war der Streckenabschnitt auf eine Spur reduziert. Ein Fahrzeuglenker, der wie der Beschwerdeführer eine Autobahnbaustelle mit derart übersetzter Geschwindigkeit befährt, bringt sich selbst ungeachtet der Strassen- und Sichtverhältnisse sowie des Verkehrsaufkommens in Gefahr, die Herrschaft über sein Fahrzeug zu verlieren oder bei einem überraschenden Verkehrshindernis nicht rechtzeitig anhalten zu können. Dies begründet eine stark erhöhte abstrakte Gefährdung auch der anderen Verkehrsteilnehmer. Ausgehend von der Höhe der Gefahr, der vorsätzlich begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung knapp unterhalb der Grenze von 35 km/h hat die Vorinstanz zutreffend ein schweres Verschulden und einen schweren Fall im Sinne von Art. 16 Abs. 3 lit. a SVG a.F. bejaht. Der ausgesprochene Führerausweisentzug für die gesetzlich vorgesehene minimale Dauer von einem Monat verletzt kein Bundesrecht.
ich hab mal eine Frage? Ich bin geblitzt wurden auf der Autobahn in der Schweiz mit 140 kmh aber erlaubt waren nur 100 kmh womit mus ich rechnen und wieviel wird abgezogen??
Danke
hmm mir ist ganz was blödes passiert bin auf da autobah gefahrn und da war so eine beschränkung von 60 km und ich dachte auf erster es sei für lkw gedacht aber es blitze es war 60 angeschrieben und ich fur 135 km weiter 🙁
Hallo ich fuhr auf der autobahn wo 80kmh erlaubt waren mit 128 kmh 4 kmh abzug und doch noch 44kmh zu schnell, was wird auf mich zukommen?